GreWi-Exklusiv: Das sind die UFO-Akten des BND – Teil 1
Saarbrücken (Deutschland) – Bei einem aktuellen Besuch der Redaktion der BILD-Zeitung erklärte der (noch) amtierende BND-Chef Gerhard Schindler: „wir wissen nichts über UFOs“, fügte zugleich aber hinzu, dass wenn er etwas über UFOs wüße, er es „hier nicht sagen“ würde…
Damit stimmt Schindler in die schon seit Jahrzehnten gepflegte Sprachregelung von Bundesregierungen, Innen- und Verteidigungsminister ein, die von jeher auf Anfrage hin beschwigtigen, dass Deutschland keinerlei Interesse an UFOs, geschweige denn an der Untersuchung oder gar Dokumentation entsprechender Phänomene habe. Da aber zahlreiche Nachbar- und Partnerstaaten in EU und NATO teilweise noch heute offizielle UFO-Forschungseinrichtungen betreiben und UFOs auch von erfahrenen Beamten- und Militärpersonal gesichtet wurden, erscheint diese Position mehr als unglaubhaft. Dem Herausgeber von „grenzwissenschaft-aktuell.de“ (GreWi), Andreas Müller, war es 2014 gelungen, Einsicht in eine eigentlich noch bis 2021 gesperrte UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und damit des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes zu erhalten. Alleine schon die Existenz der UFO-Akte des BND, aber auch die darin geschilderten Fälle, widerlegen eindeutig die offizielle Position der Bundesregierungen zum Thema.
…Teil 1
(…Teil 2 finden Sie HIER)
Inhalt
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Zuletzt hatte der damalige Bundesinnenminister (und heutige Bundesfinanzminister) Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) auf eine Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de zur Existenz deutscher UFO-Untersuchungen und Interessen wie folgt geantwortet:
„…eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier nicht bekannt.“
Tatsächlich gab und gibt es UFO-Forscher, Politologen und Historiker, die Schäubles Aussage stützten. Diese vermuteten, dass selbst wenn es bundesdeutsche UFO-Akten gäbe, diese möglicherweise vom Militär unterhalten, ausgewertet und untersucht werden würden. In einem solchen Fall fielen diese Akten dann tatsächlich nicht in Zuständigkeitsbereiche etwa des Innenministeriums. Zugleich würden solche Akten damit dann auch unter gänzlich andere Sperrfristen und Geheimhaltungsstufen fallen.
Da der Bundesnachrichtendienst direkt dem Bundeskanzleramt untersteht, spricht die GreWi in Gänze vorliegende BND-Akte mit dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO -„ , die auf 67 Seiten Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet zur DDR und CSSR“ beinhaltet, nun eine ganz andere Sprache.
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Die Akte unter dem Kürzel „B 206/1914“ befindet sich öffentlich und selbst durch die Online-Suchfunktion auffindbar im Bestand des Bundesarchivs Koblenz. Hier ist sie allerdings mit dem für Nachforschungen etwas entmutigenden Hinweis versehen, dass sie noch bis zum Jahr 2021 gesperrt ist, also derzeit aufgrund der allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren gemäß § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) noch nicht eingesehen werden kann.
Da besagte Akte „B 206/1914 aus dem Bestand B 206 des Bundesnachrichtendienstes“ jedoch schon vor unserer Anfrage – offenbar mit Interesse an den weiteren Inhalten der Akte (Tunnel, Schleusungen, Sichtblende, Mauer…) im Rahmen einer Schutzfristverkürzung freigegeben und eingesehen wurde, stand und steht diese Akte fortan – jedoch ohne Vermerk auf diesem Umstand – auch für nachfolgende Benutzer und somit für jedermann für eine Einsichtnahme zur Verfügung.
Insgesamt handelt es sich um 67 Seiten, die auf Mikrofilm vorliegen. Unter dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO“ beschreibt die Akte ab Seite (Archivalieneinheit) 0177 bis 0244 zahlreiche Vorfälle von Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet der DDR“, deren Dokumentation, Untersuchungen und Schlussfolgerungen.
Die 67-seitige BND-Akte „UFO“ im Überblick.
Copyright/Quelle: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)
Der Grund für die Anfertigung und Pflege dieser „UFO-Akte“ waren aber – das wird bei der Lektüre sehr schnell deutlich, nicht das Bestreben der Untersuchung und Erforschung exotischer oder gar außerirdischer Phänomene, sondern zunächst einmal alleine das offenkundige Interesse des BND an der Entwicklung und Nutzung unbemannter Aufklärungsflugzeuge, sogenannter Drohnen, durch die Streitkräfte der Warschauer-Pakt-Staaten.
Tatsächlich können denn auch eine Vielzahl der in der Akte aufgeführten Berichte mit großer Sicherheit als derartige Drohnen erklärt werden. Allerdings – und da sind sich selbst die untersuchenden Beamten und Stellen einig – nicht alle!
Für die UFO-Forschung erscheinen aber alle in der Akte dokumentierten Sichtungsfälle von Interesse: Sie offenbaren ein breites Spektrum an Vorfällen, beobachteten Flugobjekten und Erscheinungen. Zudem liefern sie für viele Sichtungsfälle in Form besagter Sowjet-Drohnen und Grenzgebietsaufklärung nicht nur eine durchaus befriedigende Erklärung sondern auch weitere Erkenntnisse über sogenannte Sichtungs-Stimuli – also bekannte, wenn auch für die meisten Laien eher ungewöhnlich erscheinende, Objekte im Luftraum. Statt UFOs und damit „unidentifizierte Flugobjekte“ handelt es sich in vielen, wenn auch nicht in allen Fällen der Akte also um identifizierte Flugobjekte, also um IFOs.
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„DIE UFO-AKTEN DER BRD“
Zunächst bestätigt also auch die jetzt vorliegende UFO-Akte des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes die Ergebnisse der Auswertung von mittlerweile veröffentlichten UFO-Akten anderer Länder, Militärs und Geheimdienste und auch die Ergebnisse ziviler UFO-Studien dahingehend, dass für die große Mehrheit von UFO-Meldungen natürliche oder bekannt-technologische Erklärungen gefunden werden können.
Zugleich bestätigt sie aber auch die zahlreichen Ausnahmen und schildert auch Fälle, die von UFO-Forschern als sogenannte „Good UFOs“ bezeichnet werden – Fälle also, die selbst von den Beamten und zumindest im Umfang der nun vorliegenden Akte – nicht erklärt und identifiziert werden konnten. Es sind denn auch gerade Fälle wie der folgende, die das Interesse der UFO-Forschung ausmachen und auch deren Bedeutung hervorheben.
Aus einem Bericht der Grenzschutzstelle Puttgarden auf der einstigen Grenzinsel Fehmarn (s.Illu.o.) geht folgender Vorfall hervor:
„Am frühen Morgen des 26.08.1986, in der Zeit zwischen 03.00 Uhr und 03:30 Uhr beobachteten 3 Beamte des Nachtdienstes der Grenzschutzstelle Puttgarden, aus dem Fenster eines Dienstraumes ein Flugobjekt, welches mit langsamer Geschwindigkeit auf den Fährbahnhof Puttgarden zuflog.
Dieses Flugobjekt wurde zur gleichen Zeit von einem Zollbeamten des Zollamtes Puttgarden vom ca. 300 m entfernten sogenannten ‚Autohof‘ des Fährbahnhofs gesehen.
Auf insgesamt fünf Seiten diskutiert die BND-Akte „UFO“ den Vorfall Puttgarden.
Copyright/Quelle: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)Nach eingehender Befragung durch den Unterzeichner konnte folgender Sachverhalt festgestellt werden:
1) Das nicht-identifizierte Flugobjekt näherte sich zu der o.a. Zeit mit relativ langsamer Geschwindigkeit (auf keinen Fall Flugzeug) aus westlicher Richtung dem Fährbahnhof Puttgarden.
2) Es flog in einer Höhe von ca. 50 – 60 m.
3) Als es den Fährbahnhof Puttgarden erreichte, reduzierte es noch mehr die Geschwindigkeit und blieb vor den Molenanlagen zu den Fährbetten nahezu in der Luft stehen.
4) Zu diesem Zeitpunkt konnten die Beamten der Grenzschutzstelle Puttgarden ein Geräusch vernehmen, welches sie bei der Befragung in Übereinstimmung mit dem Zollbeamten als ein ‚relativ leises summendes Geräusch‘ beschrieben, das eventuell mit dem Geräusch einer Turbine zu vergleichen ist.
Da das Flugobjekt über dem Fährbahnhof nahezu in der Luft stehen blieb, wurde nachgefragt, ob es sich evtl. um einen Hubschrauber handeln könnte. Dieses wurde jedoch mit dem Hinweis verneint, dass ein den Beamten bekanntes typisches Rotorengeräusch nicht mit dem Geräusch dieses Flugobjektes zu vergleichen war.
5) Zu Größe, Form und Farbe des Flugobjekts konnten die Beamten aus zwei Gründen keine Angaben machen:
1) die Nacht war stockdunkel
2) von dem Objekt ging strahlenförmig eine derart blendende Beleuchtung weg, dass obige Angaben nicht möglich waren. Ein Beamter äußerte, er hätte den Eindruck, als ob diese Beleuchtung absichtlich zur Tarnung so geschaltet gewesen wäre, da es sich nicht um Positionslampen und auch nicht um Scheinwerfer zur Beleuchtung gehandelt habe, da von dem Licht kein Lichtkegel zur Erde oder in eine bestimmte Richtung ging.
6) Im Anschluss an den Fast-Stillstand des Objektes vor dem Fährbahnhof Puttgarden flog es langsam in gleicher Höhe gleitend über die Marineküstenstation Marienleuchte auf Fehmarn (ca. 600m Luftlinien entfernt) in ostwärtige Richtung weiter.
7) Versuche des Unterzeichners Erkenntnisse durch andere Personen/Dienstellen zu diesen Beobachtungen zu erlangen, scheiterten.
Nachfragen über Beobachtungen der geschilderten Art wurden gehalten bei
– den Marineküstenstationen Westermarkelsdorf, Marienleuchte und Staberhuk (alle auf der Insel Fehmarn)
– Fliegerstaffel des Grenzschutzkommando Küste (Hubschrauber)
– Betriebsüberwachung des Fährbahnhofes Puttgarden
– deutschen Fährschiffen ‚Deutschland‘ und ‚Karl Carstens‘
– dänische Polizei Rödby. (…)“
Obwohl die Sichtungszeugen ein bekanntes Flugzeug und einen typischen Hubschrauber als Erklärung ausgeschlossen haben, äußert die Akte an anderer Stelle dann die Vermutung, dass die Sichtung über Puttgarden mit der in den „Lübecker Nachrichten“ einige Tage später berichteten Sichtung eines „sowjetischen Hubschraubers über Lübecker Gebiet“ am 26.08.1986 um 07.00 Uhr in Verbindung stehen könnte. Eine erneute Anfrage bei verschiedenen Stellen, ob ein derartiges Szenario von weiteren Beobachtungen oder Einsatzplänen, etwa der genannten Hubschrauberstaffel, gestützt werden könne, wurde jedoch negativ beantwortet.
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„DIE UFO-AKTEN DER BRD“
Unabhängig davon, wie die Bewertung dieses und anderer innerhalb der Akte als nicht ausreichend, geschweige denn abschließend erklärte Fälle in der Einzelbetrachtung durch UFO-Forscher und Militärexperten zukünftig ausfallen werden, so kann die Bedeutung dieser UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes nicht hoch genug eingeschätzt werden.
– Zwar handelt es sich um eine Akte, die aus ersichtlich historischen Hintergründen heute (und damit schon Jahre vor Ablauf der eigentlich Sperrfrist) nicht mehr geheim ist und von jedermann im Bundesarchiv Koblenz eingesehen werden kann.
– Zugleich hat aber alleine die Existenz dieser Akte und die aus ihr heraus ersichtlichen Abläufe und Mechanismen wichtige Bedeutung für eine Bewertung des Interesses der Bundesregierung und der ihr unterstellten Organe bis hin zu den Geheimdiensten am UFO-Thema. Zudem weckt die Akte auch Fragen nach dem Interesse und Engagement des bundesdeutschen Militärs an UFOs. Schließlich wurde in Folge der in der Akte aufgeführten Beobachtungen auch das Militär immer wieder in den Untersuchungsprozess miteinbezogen und dürfte sich nicht minder für die schließlich mehrheitlich von Grenzschutzbeamten beobachteten Phänomene interessiert haben.
– Zugleich widerspricht die Existenz der Akte und der in ihr zusammengetragenen und bewerteten Fälle der jahrzehntelangen offiziellen Sprachregelung mehrerer Bundesregierungen, einiger ihrer Innen- und Verteidigungsminister, dass die Bundesregierung und ihr unterstehenden Behörden und Organe, keinerlei Interesse an der Erforschung unbekannter Flugobjekte – also UFOs – im deutschen Luftraum haben.
– Damit bestätigt die UFO-Akte des BND nicht zuletzt auch eine Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages zur der Frage nach einem UFO-Interesse der Bundesregierung, um deren Veröffentlichung derzeit vor Gericht gestritten wird. Darin heißt es unter anderem:
„Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“
– Vorgänge, wie sie aus der BND-Akte hervorgehen, etwa den handschriftlichen Vermerk mit der Aufforderung „Bitte einen ‚UFO-Vorgang‘ anlegen!“ (s.Abb.r.), oder Amtshilfegesuche an andere Stellen bei der Untersuchung und Bewertung von Sichtungen unbekannter Flugobjekte über der bundesdeutschen Grenze zur DDR und CSSR, belegen, dass es ein entsprechendes – wenn auch primär rein aufklärungstechnisches und militärisches – Interesse an derartigen Sichtungen, den geschilderten Phänomenen und diesen zugrundeliegende Melde-, Untersuchungs- und Dokumentationsmechanismen und Automatismen zumindest gab und möglicherweise auch heute immer noch gibt.
Ob und inwiefern es sich bei den gesichteten, beschrieben und untersuchten Objekten, die auch die BND-UFO-Akte nicht erklären kann, schlussendlich doch noch um aus heutiger Sicht identifizierbare Objekte oder aber um Objekte exotischer Natur und Herkunft handelt, müssen zukünftig UFO-Forscher und Militärhistoriker bewerten.
Anm.: GreWi bedankt sich bei Wissenschaftshistoriker Ralf Bülow, der uns auf die Existenz der vermeintlich gesperrten Akte aufmerksam machte sowie bei Frau R.R. und dem Bundesarchiv Koblenz.
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