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Navy bestätigt weitere UFO-Videos, die aber klassifiziert und von einer Freigabe ausgeschlossen bleiben

Symbolbild: Zensierte UFO-Aufnahmen (Illu.). Copyright/Quelle: grewi.de / US Gov.
Symbolbild: Zensierte UFO-Aufnahmen (Illu.).
Copyright/Quelle: grewi.de / US Gov.

Washington (USA) – Seit das US-Verteidigungsministerium Ende April 2020 drei zuvor schon u. a. von der New York Times veröffentlichte UFO-Videos von Navy-Piloten offiziell authentifiziert und veröffentlicht hatte, ist der Informationsfreiheitsaktivist John Greenewald Jr. um die Freigabe weiterer UFO-Videos der US-Streitkräfte bemüht und nutzt dabei die drei veröffentlichten Videos als Präzedenzfall. Jetzt hat der Forscher erneut eine Antwort der Navy-Verantwortlichen auf sein Bemühen erhalten. In diesem bestätigt die US-Marine nun zwar die Existenz solcher Videos, unterstreicht aber zugleich erneut, dass alle bislang noch nicht veröffentlichten UFO-Videos weiterhin klassifiziert und damit von einer Freigabe und Veröffentlichung ausgeschlossen bleiben. Der Grund: Ein Risiko für die nationale Sicherheit.

UPDATE 16.11.2022, 10h: Wie Greenewald aktuell berichtet, wurde nun auch sein Berufungsantrag vom U.S. Navy Office of the Judge Advocate General abgelehnt. In einem Video erläutert der Informationsfreiheitsaktivist den aktuellen Stand und seine Sicht der sich aus der Entscheidung ergebenden Konsequenzen. Für Greenewald ist die aktuelle Entscheidung ein Schlag gegen die Hoffnung auf einen transprenteren Umgang der US-Regierung und -Behörden in Sachen UFOs und UAP.

 

UPDATE 14.9.2022, 15h: Unmittelbr nach Bekanntwerden der Begründung der Navy, dass es zwar weitere UFO-Videos gibt, diese aber nicht freigegeben werden können, weil sie die nationale Sicherheit gefährden könnten, überschlugen sich die Meinungen darüber, was diese Aussage tatsächlich bedeutet (…siehe GreWi-Kommentar am Ende der Meldung). Viele Beobachter lesen in den Aussagen der Navy auch einen Hnweis darauf, dass diese „UFOs“ in Wirklichkeit Geheimprojekte der USA seien. Hierzu hat John Greenewald nun ein Kommentarvideo veröffentlicht. Dieses finden Sie als Update am Ende dieser Meldung.

Hintergrund
Erstmals veröffentlicht wurden die mittlerweile weltweit bekannten Videos von Mitschnitten der Bordinstrumente (zunächst zwei, dann ein drittes) im Rahmen der Enthüllungen des einst geheimen UFO-Untersuchungsprogramms des US-Verteidigungsministeriums (Advanced Aerospace Threat Identification Program, AATIP) durch die „To The Stars Academy“ (TTSA) und die „New York Times“ im Dezember 2017 und im März 2018 (…GreWi berichtete 1, 2)

Erstmals als “authentisch” und “unidentifiziert eingestuft” bestätigt, wurden die Aufnahmen von Seiten der Navy dann 2019 und offiziell 2020 selbst veröffentlicht (…GreWi berichtete 1, 2)

Unmittelbar nach der offiziellen Veröffentlichung der Videos durch Navy und Pentagon 2020 begann auch Grennewald seine Anfragen unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetzt (Freedom of Information Act, FOIA) nach der Veröffentlichung „sämtlicher weiterer UFO-Videos der Navy“ und anderer US-Streitkräfte. Der Grund: „Es erscheint unwahrscheinlich, dass es sich bei diesen drei mehr oder weniger geleakten und offiziell als UFO- bzw. UAP-Videos geführten Aufnahmen um die einzigen derartigen Videos im Bestand der Navy und des Pentagons handelt“, erläuterte Greenewald.

Schon im März 2020 erhielt der Forscher eine erste Antwort des Department of the Navy mit der Behauptung, es gäbe „keine weiteren vergleichbaren Aufnahmen“.

Im November 2011 erhielt Greenewald dann auf weitere seiner Anfragen nach Veröffentlichung nicht nur von weiteren Videos, sondern auch von sonstigen Informationen und Akten der von der mittlerweile neu vom Pentagon eingerichteten UFO-Untersuchungseinheit „UAPTF“ (UAP Task Force) eine klare Absage: „Sämtliche von der UAPTF untersuchten UFO-Sichtungsfälle sind klassifiziert und von einer Veröffentlichung ausgenommen“ (…GreWi berichtete).

Nach einer weiteren Odyssee durch die Instanzen erhielt Greenewald nun im vergangenen Juli (2022) eine erneute Bestätigung der bisherigen Haltung durch das Department der Navy:

„Die UAP Task Force hat auf (die Anfrage) geantwortet und erklärt, dass die beantragten Videos (Anm. GreWi: …es gibt sie also doch!) sensible Informationen bezüglich Unidentifizierter Phänomene im Luftraum (UAP) beinhalten, die klassifiziert und (deshalb) in ihrer Gesamtheit von einer Veröffentlichung unter Bezug auf 5 U.S.C. § 552 (b)(1) und damit in Übereinstimmung mit der Anordnung (Executive Order) 13526 und dem „UAP Security Classification Guide“ ausgenommen sind.“

Hintergrund
Bei dem „UAP Security Classification Guide“ (UAP-SCG) handelt es sich um eine unter dem stellvertretenden Direktor des US-Geheimdienstes der Navy (Deputy Director of Naval Intelligence, DDONI) Scott Bray erstellte, offizielle Handreiche für das Klassifizierungprozedere bei UAP/UFO-Sichtungen durch US-Regierungsbeamte, Angehörige des US-Militärs und der Geheimdienste. Entsprechend formulierte Anweisungen gibt es zu nahezu allen sicherheitsrelevanten Themen. Sie regeln, wie, wann und warum eine Sache als geheim oder darüber hinaus klassifiziert werden darf und kann.

Zum Thema

Weiterhin führt der für die FOIA-Anfragen zuständige stellvertretender Direktor des FOIA-Büros (Deputy Director, DON FOIA/PA Program Office) Gary Cason in seiner aktuellen Antwort an Greenewald zu den Videos folgendes aus:

„Die Veröffentlichung dieser Informationen (Videos) würde die nationale Sicherheit schädigen und könnte unseren Gegnern wertvolle Informationen über die Operationen, Schwachstellen und/oder Fähigkeiten des Department of Defense/Navy liefern. Keine Teile dieser Videos können somit ausgezogen und gesondert veröffentlicht werden.“

Als Erklärung dafür, dass trotz derart sensibler Inhalte dieser Aufnahmen die drei bekannten Videos (Gimbal, Flir1 und GoFast) dennoch veröffentlicht wurden, führt Cason in seinem Schreiben weiter aus:

„Während zuvor drei UAP-Videos veröffentlicht wurden, sind die spezifischen Fakten zu diesen drei zuvor veröffentlichten Videos dahingehend einzigartig, als dass die Videos selbst schon vor einer offiziellen Freigabe von inoffiziellen Kanälen veröffentlicht worden waren.

Diese Ereignisse wurden ausführlich in der Öffentlichkeit diskutiert, tatsächlich haben sogar die großen Medienanstalten darüber in Sondersendungen berichtet. Vor dem Hintergrund der an die Öffentlichkeit gelangten Informationen über diese Ereignisse war es dann möglich, diese Akten ohne weiteren Schaden für die nationale Sicherheit zu veröffentlichen.“

Im Schreiben wird Greenwald aber auch die Möglichkeit anheimgestellt, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dieser Einspruch erfolgte umgehend…

…GreWi wird weiterhin berichten.

GreWi-Kommentar
Wie ist dieser Entscheidung nun zu deuten? Hierbei haben sich bereits kurz nach der Veröffentlichung von Greenwalds Artikel zwei Lager gebildet: Die einen unterstreichen zunächst das Eingeständnis der Navy über die Existenz weiterer UFO-Videos im Besitz der US-Regierung. Allerdings war dieser Umstand (wie u.a. obig erläutert) Insidern schon länger bekannt – berichteten nicht doch Kongressabgeordnete davon, dass ihnen bei geheimen Briefings zahlreicher Foto und Videos von unidentifizierten Objekte gezeigt wurden, die bislang noch nicht veröffentlicht wurden (…GreWi berichtete). Auch aus der öffentlichen Kongressanhörung im vergangenen Mai ging die Existenz solcher Materialen hervor (…GreWi berichtete). Zugleich sieht diese Gruppe in der Aussage, dass eine Veröffentlichung dieser Filme die nationale Sicherheit bedrohen würde, ein Eingeständnis der exotischen Natur der darauf gebannten Phänomene und Objekte. Die andere Gruppe von Beobachtern, die sich meist aus Forschern zusammensetzt, die einer exotischen oder gar außerirdischen Herkunft von UFOs/UAP skeptisch bis ablehnend gegenüber stehen, sieht in genau dieser Aussage lediglich einen Hinweis darauf, dass die Mitschnitte der Bordinstrumente Informationen über die technisch-taktischen Möglichkeiten der USA oder sogar auf die von der Navy ja sogar im Antwortschreiben selbst genannten „Schwächen“ der eigenen Technologien und Fähigkeiten offenbaren könnten. Prominente Vertreter dieser Gruppe, wie der UFO-Skeptiker Mick West vermuten sowieso, dass auch die drei veröffentlichten Videos keine UFOs im eigentlichen Sinn zeigen, sondern selbst von den Piloten und Experten der Navy fehlinterpretierte gewöhnliche Flugobjekte oder technische Bildgebungsartefakten zeigen – eine Deutung, der die beteiligten Piloten allerdings selbst schon widersprochen haben (…GreWi berichtete). Welche Sichtweise der Wahrheit entspricht, bleibt derzeit also wieder einmal unbeantwortet. Was bleibt, ist die Hoffnung darauf, dass dem Einspruch Greenwalds stattgegeben und zumindest einige weitere UFO-Videos der US-Navy veröffentlicht werden.

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UPDATE 14.9.2022, 15h: Unmittelbr nach Bekanntwerden der Begründung der Navy, dass es zwar weitere UFO-Videos gibt, diese aber nicht freigegeben werden können, weil sie die nationale Sicherheit gefährden könnten, überschlugen sich die Meinungen darüber, was diese Aussage tatsächlich bedeutet (…siehe GreWi-Kommentar am Ende der Meldung). Viele Beobachter lesen in den Aussagen der Navy auch einen Hnweis darauf, dass diese „UFOs“ in Wirklichkeit Geheimprojekte der USA seien. Hierzu hat John Greenewald nun ein Kommentarvideo veröffentlicht. Dieses finden Sie als Update am Ende dieser Meldung.

Update Ende.

Den vollständigen Artikel von John Greenewald Jr. über den FOIA-Vorgang und die aktuellen Antworten finden Sie auf seiner umfangreichen Internetplattform TheBlackVault.com

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Recherchequelle: TheBlackVault.com

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Andreas Müller
Autor und Publizist
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Andreas Müller
(Kornkreisforscher)

ein deutscher UFO-Forscher, Autor und Publizist

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