Pentagon veröffentlicht Anweisung des US-Generalstabs zum weltweiten Meldeverfahren und Materialüberstellung zu unidentifizierten anomalen Phänomenen
Washington (USA) – Im Rahmen einer Anfrage unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) hat das US-Verteidigungsministerium ein UFO-Dokument veröffentlicht, dessen Inhalt so brisant sein könnte, dass einige Beobachter schon an eine eher versehentliche Veröffentlichung glauben. Es handelt sich um die amtliche Anweisung keiner geringeren Stelle als die des US-Generalstabs zum weltweiten Meldeverfahren und Materialüberstellung zu unidentifizierten anomalen Phänomenen, also von UAP bzw. UFOs. Der Bericht stellt die Schlüsse des jüngsten AARO-Reports infrage; zeigt, wie ernst die US-Führung das UAP-Problem nimmt und könnte einmal mehr auch ein neues Licht auf dem Umgang mit UFO-Detektionen in Deutschland werfen.
Kaum ist das Medienecho auf den „Historischen Bericht“ der US-UFO-Behörde AARO abgeklungen, laut dem es eigentlich für alle Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte und Phänomene (UFOs/UAP) irdische und technische Erklärungen geben soll (…GreWi berichtete 1, 2, 3), da mehren sich gegenteilige Aussagen und Dokumente des US-Verteidigungsministeriums: Nachdem der neue AARO-Interimsdirektor Phillips kürzlich erklärte, dass seine Behörde weiterhin jeden Monat mehr als 100 UFO/UAP-Meldungen aus den US-Streitkräften erhalte und man mit dem „Gremlin System“ ein neues mobiles Detektions- und Analyseinstrument für UAP entwickele, hat das Pentagon nun die Anweisung des US-Generalstabs zum weltweiten Meldeverfahren und Materialüberstellung zu unidentifizierten anomalen Phänomenen veröffentlicht.
Inhalt
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Die erstaunliche und kaum geschwärzte Antwort auf seine FOIA-Anfrage erhielt der US-UFO-Forscher und Journalist Douglas Dean Johnson vom FOIA-Büro des US-Verteidigungsministeriums (Department of Defense Freedom of Information Division) am 15. März 2024, nachdem die Existenz der Anweisung bereits 2023 bekannt geworden war, das Dokument selbst aber noch zurückgehalten wurde. Warum es nun freigeben wurde und dies zudem auch noch in einer nahezu unzensierten Fassung, ist auch für Johnson ein Rätsel.
…Johnson hat das freigegebene Dokument HIER und HIER vollständig veröffentlicht.
Der französische Journalist Baptiste Friscourt hat am 19. März 2024 auf „Sentines News“ einen ersten Artikel über das Dokument verfasst, dessen Inhalte zusammengefasst und eingeordnet. GreWi hat Friscourts Artikel im Folgenden mit freundlicher Genehmigung des Autors in Deutsche übersetzt. (Die darin gemachten Aussagen und Ansichten sind die des genannten Autors.)
US-Generalstab verordnet UAP-Rückwärtsingenieursprogramm unter AARO-Aufsicht
Ein FOIA-Dokument, das Douglas D. Johnson erhalten hat, beleuchtet neue Information, wie die USA auf UAP reagieren.
von Baptiste Friscourt
Auf nur 9 Seiten zeigt dieses offizielle Dokument, wie ernst die weltweit führenden Militärmacht Ereignisse des Eindringens unidentifizierter anomaler Objekte in eigentlich von den USA kontrollierte Lufträume [Luftraumverletzung] seit einem Jahr nimmt. Tatsächlich bestätigt diese „Allgemeine Verwaltungsnachricht“ (GENADMIN) von einer der höchsten militärischen Strukturen in den USA viele Informationen, die seit einiger Zeit durchgesickert sind.
Das Dokument beginnt unmissverständlich mit der Feststellung, dass:
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- Die US-Regierung im oder in der Nähe des Territoriums und/oder der Einsatzgebiete der Vereinigten Staaten, ihrer Verbündeten und ihrer Gegner UAP beobachtet hat, und die Beobachtung, Identifizierung und potenzielle Eindämmung von UAP zu einer wachsenden Priorität für US-Politik, Gesetzgeber und die kämpfenden Truppen geworden sind.
Das Dokument erbringt den Beweis dafür, dass der politische Druck, den der UAP-Caucus (eine überparteiische UAP-Interessengruppe im US-Kongress …Grewi berichtete) und andere interessierte Parteien aufgebaut haben, um das Verteidigungsministerium zu zwingen, sich mit UAP zu befassen, trotz der Kritik des ehemaligen und ersten Direktors der AARO, Dr. Sean Kirkpatrick im Historischen AARO-Bericht, Ergebnisse erzielt hat.
Eine der wirklich erstaunlichsten Aussagen des neuen GENADMIN-Dokuments bestätigt die Existenz eines UAP-Bergungs- und Technologie-Rückrückentwicklungsprogramms, das von AARO geleitet wird:
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- „Die jeweiligen Untergebenen des DoD [US-verteidigungsministeriums], der CCMDs [Combatant Commands = Kampfkommandos] und der militärischen Dienste werden alle beobachteten UAP-Vorfälle, -Luftraumverletzungen und -Konfrontationen an AARO über ihre jeweiligen Gemeinsamen Operationszentren der Kampfkommandos [Combatant Command Joint Operations Center] und Dienst-Wachzellen, melden.“
- „AARO erhält, speichert in Datenbanken und analysiert UAP-Meldungen, und AARO stellt den Interessenvertretern seine expertenbegutachteten (peer-reviewed) analytischen Schlussfolgerungen zur Verfügung.“
- „AARO koordiniert quer durch die US-Regierungseinrichtungen hinweg, um die geeignete Behörde zu identifizieren, die bei der Versendung, Übertragung, Empfang, Lagerung, Untersuchung usw. von Material und Daten im Zusammenhang mit einem UAP-Vorfall behilflich sein kann.“
- „Stellen Sie sicher, dass alle UAP-Objekte und Materialien von Vorfällen, Luftraumverletzungen und Konfrontationen, an denen Ihre Kräfte, Material und/oder Einrichtungen beteiligt sind, gemäß Absatz 3.F. 3.G6.2.C. aufbewahrt und überstellt werden.“
Darüber hinaus wird auch der beabsichtigte Gebrauch solcher Materialien klar angegeben:
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- „UAP-OBJEKTE UND MATERIAL werden in einer Weise gesichert, die mit den Richtlinien und Doktrinen des DoD für die Untersuchung ausländischer/fremder Materialien (Foreign Material Exploitation policies and doctrine) übereinstimmt, und werden nach Abstimmung mit AARO spätestens 30 Tage nach dem Ereignis an geeignete Standorte und Einheiten überstellt.“
„Foreign Material Exploitation policies and doctrine“ bezieht sich hier auf Programme innerhalb der Vereinigten Staaten, die darauf ausgerichtet sind, ausländische/fremde Technologien und Forschungsergebnisse zurückzugewinnen, wie in dem deklassifizierten Dokument angegeben.
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- „Foreign Materiel Exploitation (FME). Dies umfasst Aktivitäten des „Foreign Material Program“, die die Analyse, Prüfung, Bewertung und Dokumentation der wissenschaftlichen und technischen Geheimdienste (wissenschaftliche & technologissche Merkmale eines fremden Materials) beinhalten.“
- „Das Verteidigungsministerium soll ausländische/fremde Waffensysteme und -komponenten, ausländische/fremde Handelsartikel mit potenzieller militärischer Anwendung sowie zugehörige Technologien, Dokumente und Software beschaffen und ausbeuten, um die nationale Sicherheit zu stärken.“
- „Informationen, die aus der Ausbeutung fremder/ausländischer Materialien gewonnen werden, sollen sofort und in größtmöglichem Umfang verbreitet und genutzt werden, um einen maximalen Nutzen im Einklang mit Bedarf und Sicherheit sicherzustellen.“
AARO steht also tatsächlich an der Spitze eines Programms zur Bergung und Rückentwicklung von UAP-Abstürzen, was die Powerpoint-Folie bestätigt, die schon auf der offiziellen Website von AARO präsentiert wurde (…Grewi berichtete https://www.grenzwissenschaft-aktuell.de/folien-zu-vortrag-des-leiters-der-us-ufo-untersuchungen-veroeffentlicht20230117/).
Diese erstaunlichen Aussagen sind nur der Anfang. Eine der am häufigsten gestellten Fragen bezüglich UAP lautet: „Stammen sie aus dem Weltraum?“ In dem nun veröffentlichten Dokument zeigt sich, dass die Definition dieser Objekte tatsächlich bis ins Weltall reicht:
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- „SPACEBORNE UAP sind Quellen anomaler Erfassungen oberhalb der Karman-Linie.
(Anm. GreWi: Die Karman-Linie ist eine gedachte Grenze in einer Höhe von 100 km über dem Meeresspiegel, die dazu genutzt wird, um die Luftfahrt von der Raumfahrt zu trennen.)“
- „SPACEBORNE UAP sind Quellen anomaler Erfassungen oberhalb der Karman-Linie.
Der Bericht beschreibt auch, dass UAP physische Objekte sein, bzw. beinhalten können:
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- „UAP-OBJEKTE sind materielle Artefakte unidentifizierter anomaler Phänomene. UAP können ein oder mehrere UAP-Objekte beinhalten (z. B. Luftfahrzeuge, die scheinbar anomale Fähigkeiten aufweisen). UAP-Material sind Proben, ganz oder teilweise, von UAP-Objekten (z. B. Trümmer).“
Das Dokument bestätigt auch die Leistungseigenschaften und -Fähigkeiten solcher Objekte:
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- „‚Anomale Erfassungen‘ umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Phänomene, die scheinbare Fähigkeiten oder Materialien zeigen, die die bekannten Leistungsgrenzen überschreiten.“
Die Abschüsse eines chinesischen Großballons und dreier unidentifizierter Ziele durch die USA im Februar 2023 haben die bis dahin geltende Doktrin verändert. Die USA sind nun bereit, solche Plattformen abzufangen, ganz gleich, was sie sind.
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- „Eine UAP-KONFRONTATION ist eine kinetische oder nicht-kinetische Reaktion auf ein UAP, die darauf abzielt, das Phänomen und/oder seine Objekte zu auszuschließen, es zu stören oder zu zerstören.“
- „Eine UAP-BEDROHUNG ein aggressives Risiko für den Schutz der nationalen Sicherheit für Personen, Material oder Informationen, das von UAP mit feindlicher Absicht ausgehen.“
Aber die Vereinigten Staaten möchten auch mehr über sie erfahren:
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- „Eine UAP-ERMITTLUNG ist die Untersuchung des Standorts, der Fähigkeiten, Merkmale und/oder Absichten eines UAP unter Verwendung passiver und/oder aktiver Erfassungsfähigkeiten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf elektrooptische/Bildgebung, Infrarot/Thermik, Radiofrequenz/Radar, Licht/Laser/Lidar/Ladar, elektromagnetisch, gravitativ und radioaktiv.“
- „Eine UAP-REAKTION ist die offensichtliche Reaktion eines UAP auf Reize, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die UAP-Erfassung, Beobachtung, Untersuchung und/oder Konfrontation.“
Um solche Daten zu sammeln, erklärt das Dokument die Methode und den Prozess zur sicheren Meldung von UAP. Tatsächlich könnte man hier denken, dass die USA ihre klassifizierten Blue Book-Akten neu aktiviert haben.
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- „UAP-VORFALL- UND LUFTRAUMVERLETZUNGSBERICHTE müssen innerhalb von 96 Stunden nach dem Ereignis abgeschlossen und sicher an die gemeinsamen Operationszentren der Kommandierenden und die Wachzentren der Dienste übermittelt werden.“
Die AARO zielt darauf ab, Informationen speziell zu sammeln über:
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- „UAP-REAKTION AUF BEOBACHTUNG, UNTERSUCHUNG, KONFRONTATION (ja/nein; falls ja, was ging der Reaktion voraus (z. B. aktive Erfassung des Beobachters, Kommunikation, Waffenbewaffnung, Konfrontation)“
- „UAP-AUSWIRKUNGEN AUF GERÄTE (z. B. mechanische, elektrische Steuerungen und Waffensysteme, und ob sie anhaltend oder vorübergehend sind).“
Was bleibt, ist die Frage, ob es eine Verbindung zwischen UAP-„Interaktion“ und nicht nur der nationalen Sicherheit, sondern auch zu zivilen Flugsicherheitsproblemen gibt.
© Baptiste Friscourt
…Ende des Artikels von B. Friscourt
Zu den Hintergründen
Veröffentlicht wurde die Anweisung „191452Z May 23“ als sogenanntes GENADMIN-Dokument. Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung für „General Administration“ (Allgemeine Verwaltung), die in militärischen oder behördlichen Dokumenten verwendet wird, um anzugeben, dass das Dokument eine allgemeine administrative Mitteilung oder Anweisung darstellt.
Schon der Briefkopf der E-Mail ist brisant, stammt das Dokument doch direkt vom „JOINT STAFF J3 WASHINGTON DC“. Dabei handelt es sich um den Bereich „J3“ des sog. Joint Staff, also des Generalstabs des US-Militärs mit Sitz in Washington, DC und dessen „136 Homeland Defense Division“, die für Planung und Koordinierung militärischer Operationen im Zusammenhang mit der Verteidigung des US-Staatsgebietes zuständig ist.
Auch die Empfängerliste ist hochrangig und listet sämtliche US-Kommandoeinheiten im US-Inland sowie außerhalb der USA auf. Die Empfängerliste liest sich wie ein Who-is-Who des US-Militärstabes und listet folgende Adressaten auf:
– Der „Chief of Naval Operations“ (CNO; Chef der Marineoperationen)
– Die „Headquarters, Department of the Army, Chief of Staff of the Army“ (HQDA; Hauptquartier des Heeres, Generalstabschef des Heeres)
– Das Büro des “Chief of Staff of the Air Force” (CSAF; Generalstabschefs der US-Luftwaffe)
– Den “Commandant of the Marine Corps” (CMC, Befehlshaber des Marine Corps)
– Den “Commandant of the Coast Guard“ (COMDT COGARD; Befehlshaber der Küstenwache)
– Den “Commander, United States Central Command, MacDill Air Force Base, Florida” (CDR USCENTCOM MACDILL AFB FL; Kommandeur des United States Central Command, MacDill Air Force Base, Florida)
– Den “Commander, United States Africa Command” (CDR USAFRICOM STUTTGART GE; Kommandeur des United States Africa Command, Stuttgart, Deutschland)
– Den “Commander, United States Northern Command, Peterson Air Force Base, Colorado” (CDR USNORTHCOM PETERSON AFB CO; Kommandeur des United States Northern Command, Peterson-Luftwaffenstützpunkt, Colorado)
– Den “Commander United States Indo-Pacific Command, Honolulu, Hi” (CDR USPACOM, HONOLULU, HI, US-Kommando für den Indo-Pazifik-Raum)
– Die “Headquarters, US Space Command, Colorado Springs, Colorado” (HQ USSPACECOM COLORADO SPRINGS CO; Hauptquartier des United States Space Command in Colorado Springs, Colorado)
– Den „Commander of United States European Command“ (CDR USEUCOM VAHINGEN GER; Kommandeur des Europäischen US-Kommandos in Vaihingen, Deutschland)
– Den „Commander of United States Southern Command, Miami Florida” (CDR USSOUTHCOM MIAMI FL; Kommandeur des US-Kommandos f. Lateinamerika und die Karibik)
– Den “Commander of the United States Transportation Command, Scott Air Force Base, Illinois” (CDR USTRANSCOM SCOTT AFB IL; Kommandeur des United States Transportation Command auf der Scott Air Force Base, Illinois )
– Den “Commander of the United States Strategic Command, Offut Air Force Base, Nebraska” (CDR USTRATCOM OFFUTT AFB NE; Kommandeur des United States Strategic Command auf der Offut Air Force Base, Nebraska)
– Das “United States Cyber Command, Fort George G. Meade in Maryland” (USCYBERCOM FT GEORGE G MEADE MD; Kampfkommando der US-Streitkräfte, das für die Verteidigung des Cyberraums)
– Den „Commander of the North American Aerospace Defense Command, Peterson Air Force Base, Colorado” (CDR NORAD PETERSON AFB CO; Kommandeur des Nordamerikansichen Luftverteidigungsbündnisses, NORAD, auf der Peterson Air Force Base, Colorado)
– Das “Joint Staff DJ 2 (Directorate for Intelligence) Washington D.C.” (Direktion für Nachrichtendienste des US-Generalstabs in Washington)
– Das “Joint Staff DJ3 (Directorate for Operations), Washington D.C.” (Direktion für militärische Operationen des US-Generalstabs in Washington)
– Das “Joint Staff DJ5 (Directorate for Plans, Policy and Strategy), Washington D.C.” (Direktion für Strategie, Pläne und Politik des US-Generalstabs in Washington)
– Das “Joint Staff DJ8 (Directorate for Information, Operations, and Cybersecurity), Washington D.C.” (Direktion für Information, Operationen und Cybersicherheit des US-Generalstabs in Washington)
– Das „Office of the Assistant Secretary of Defense for Homeland Defense and Global Security” (OSD ASD HOMELAND DEF AND GLOBAL SEC WASHINGTON DC, Büro des stellvertretenden Verteidigungsministers für Heimatsverteidigung und globale Sicherheit in Washington)
– Das „Office of the Under Secretary of Defense for Intelligence“ (OSD USD INTEL WASHINGTON DC; Büro des Unterstaatssekretärs für Nachrichtendienst in Washington)
Aus deutscher Perspektive sind besonders zwei Adressaten von Interesse: das Afrikanische Kommando der Vereinigten Staaten (United States Africa Command, USAFRICOM) mit Sitz in Stuttgart und das Europäische Kommando der Vereinigten Staate (United States European Command, USEUCOM) im baden-württembergischen Vaihingen.
Während also seit Jahrzehnten bundesdeutsche Regierungen bis heute die Position ausgeben, dass man hierzulande „noch nie unbekannte Flugobjekte detektiert habe, die später nicht rational erklärt werden konnten“, weshalb man beim Verteidigungsministerium und der Bundeswehr denn auch keine Veranlassung zur eingehenderen Untersuchung von UFOs sehe (…GreWi berichtete zuletzt unter Berufung auf Aussagen des Büros des Generalinspekteurs der Bundeswehr), weist der US-Generalstab auch seine Vertreter hierzulande ganz konkret zu einer ganzen Reihe an Beobachtungs- und Meldemaßnahmen – ja sogar zur unverzüglichen Sicherung und Überstellung möglicher UAP-Materialien an US-Einrichtungen und in die USA an.
Ob und in welchem Rahmen UAP-Detektionen durch die US-Streitkräfte in Deutschland an deutsche Stellen weitergegeben werden (…oder auch nicht), wollten auf Anfrage von GreWi-Herausgeber Andreas Müller weder die US-amerikanische noch die deutsche Seite unmissverständlich beantworten (…GreWi berichtete).
Anhand bekannter Fallberichte und der Datenlage ist jedoch davon auszugehen, dass auch von US-Basen in Deutschland UAP/UFOs detektiert wurden und werden. Vor dem Hintergrund der aktuell veröffentlichten Anweisung des US-Generalstabs ist weiterhin davon auszugehen, dass solche Detektionen und mehr nicht zwangsläufig mit deutschen Behörden, Ministerien und dem Militär geteilt werden.
Tatsächlich hat dieses Prozedere im Nachkriegsdeutschland eine lange zurückreichende Tradition:
Schon 1948 gab der stellvertretende Direktor des (US)EUCOM ein Memorandum zur Erstellung von Berichten über Sichtungen „unkonventioneller Fluggeräte“, darunter gezielt auch jene von „fliegenden Scheiben“ aus.
Wie Andreas Müller in seinem Buch „Deutschlands UFO-Akten“ (GreWi/BoD 2021) in Kapitel 8 erläutert, beruhte das damals von der „Militärregierung für Bayern“ verteilte Memo auf dem Interesse der Geheimdienstabteilung des US-Generalstabs an entsprechenden Sichtungen. Neben Anweisungen darüber, wie und welche Aspekte der Sichtungen zu melden seien, weist das Schreiben die Mitarbeiter in Deutschland dazu an, die entsprechenden Berichte ebenfalls unverzüglich nach Washington zu überstellen.
Auch in den Akten der UFO-Untersuchungen der US Air Force im Rahmen des berühmten „Project Blue Book“ finden sich mehr als 70 Fälle aus Deutschland, die nicht nur von US-Mitarbeitern, sondern auch von deutschen Zivilisten und sogar hiesigen Wissenschaftlern stammen (Anm. GreWi: Ein Buch zu „Deutschlands UFO-Akten in Project Blue Book“ von GreWi-Hrsg. Andreas Müller ist derzeit in Arbeit und soll noch in diesem Jahr erscheinen).
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