Trump ordnet per Präsidialerlass Veröffentlichung der Kennedy-Akten an

Copyright/Quelle: The White House
Washington (USA) – Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Donald Trump die Veröffentlichung der noch ausstehenden Akten zum Attentat auf US-Präsident John F. Kennedy versprochen – dieses Versprechen aber nicht einhalten können. Jetzt hat Trump per Präsidialerlass die Freigabe der Akten zu den Ermordungen von Präsident John F. Kennedy, dessen Bruder Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr. angeordnet.
Inhalt
Die Veröffentlichung der Akten zur Ermordung von John F. Kennedy ist bereits seit Jahren Ziel des 1992 angestoßenen Gesetzes zur Freigabe der Akten, dem sogenannten „JFK Act“. Insgesamt besteht die „The John F. Kennedy Assassination Records Collection” aus etwa fünf Millionen Seiten. Obwohl eine große Mehrheit dieser Akten schon lange öffentlich zugänglich sind, zögerten bisherigen Administrationen, zuletzt auch Trump und Joe Biden, die Veröffentlichung eines noch immer geheimen Restbestandes von vermutlich 515 Dokumenten, die bislang vollständig zurückgehalten und weitere 2,545 Seiten, die nur teilweise freigegeben sind.
Jahrelanges Tauziehen um die Kennedy-Akten
Nachdem Trump in seiner ersten Amtszeit eigentlich die Veröffentlichung aller Kennedy-Akten versprochen hatte, konnte er dieses Versprechen mit Blick auf weiterhin bestehenden Sicherheitsbedenken nur teilweise einhalten und verlegte den nächsten Veröffentlichungstermin in die nächste Amtszeit (…GreWi berichtete). Auch sein so in die Pflicht genommener Nachfolger, US-Präsident Joe Biden erklärte angesichts dieses Stichtages im Juli 2023 in einem Memorandum des Weißen Hauses den weiteren Aufschub mit „Bedenken über deren schädliche Auswirkung für die militärische Verteidigung, Geheimdienstoperationen, die Strafverfolgung und Außenbeziehungen der USA“. Diese Bedenken seien derart, dass sie das öffentliche Interesse an der Offenlegung überwiegen und vor einer Freigabe der Akten zu berücksichtigen seien und erneut geprüft werden müssten (…GreWi berichtete).
Im jüngsten Wahlkampf hatte Trump immer wieder erklärt, in einer zweiten Amtszeit werde er werde die Kennedy-Akten unmittelbar nach Amtsantritt veröffentlichen. Dieses Versprechen hatte er noch am Tag vor seiner Amtseinführung erneuert und zudem auch die Veröffentlichung der Akten zur Ermordung von Robert Kennedy und Martin Luther King Jr., sowie „weiterer Akten zu Themen, die die Öffentlichkeit interessieren“ zugesagt (…GreWi berichtete)
Vor wenigen Stunden hat Trump nun Wort gehalten und die „Freigabe von Dokumenten zu den Ermordungen von Präsident John F. Kennedy, Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr.“ per Präsidialerlass, auf den Weg gebracht.
President Trump Orders Historic Transparency: JFK, RFK, and MLK Files to be Declassified
“This is a big one. A lot of people have been waiting for this for years, for decades. Everything will be revealed.” –President Trump pic.twitter.com/iYfF7huHj9
— The White House (@WhiteHouse) January 23, 2025
Hier der Text der „Executive Order“ in der deutschsprachigen Übersetzung des original Wortlauts:
Freigabe von Dokumenten zu den Ermordungen von Präsident John F. Kennedy, Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr.“
Präsidialerlass
23. Januar 2025
Kraft meiner Autorität als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ordne ich Folgendes an:
Abschnitt 1: Zielsetzung und Zweck
Mehr als 50 Jahre nach den Ermordungen von Präsident John F. Kennedy, Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr. hat die US-Bundesregierung nicht alle relevanten Akten zu diesen Ereignissen veröffentlicht. Die Familien der Opfer und die amerikanische Bevölkerung verdienen Transparenz und Wahrheit. Es liegt im nationalen Interesse, alle Aufzeichnungen zu diesen Attentaten unverzüglich freizugeben.
Der „President John F. Kennedy Assassination Records Collection Act“ von 1992 verlangte, dass alle Akten im Zusammenhang mit der Ermordung von Präsident Kennedy bis spätestens 26. Oktober 2017 vollständig öffentlich zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Präsident erklärt, dass: (i) eine weitere Zurückhaltung erforderlich ist, um einen erkennbaren Schaden für die militärische Verteidigung, nachrichtendienstliche Operationen, Strafverfolgung oder die Außenbeziehungen zu vermeiden, und (ii) dieser Schaden so schwerwiegend ist, dass er das öffentliche Interesse an der Offenlegung überwiegt.
In den Jahren 2017 und 2018 genehmigte ich die vorgeschlagenen Schwärzungen durch Regierungsbehörden, ordnete jedoch eine erneute Überprüfung dieser Schwärzungen an. Auch Präsident Biden erließ in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Zertifizierungen, die den Behörden mehr Zeit zur Überprüfung der Dokumente einräumten.
Ich habe nun festgestellt, dass die weitere Schwärzung und Zurückhaltung von Informationen zu den Akten, die die Ermordung von Präsident John F. Kennedy betreffen, nicht im öffentlichen Interesse liegt. Die Veröffentlichung dieser Dokumente ist längst überfällig. Ebenso habe ich entschieden, dass die Freigabe aller Regierungsunterlagen zu den Ermordungen von Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr. ebenfalls im öffentlichen Interesse ist.
Abschnitt 2: Freigabe und Offenlegung
(a) Innerhalb von 15 Tagen nach diesem Erlass sollen der Direktor des Nationalen Nachrichtendienstes und der Generalstaatsanwalt – in Abstimmung mit dem Sicherheitsberater des Präsidenten und dem Rechtsbeistand des Präsidenten – einen Plan für die vollständige und uneingeschränkte Freigabe der Akten zur Ermordung von Präsident John F. Kennedy vorlegen.
(b) Innerhalb von 45 Tagen nach diesem Erlass sollen dieselben Behörden einen Plan für die vollständige Offenlegung der Akten zu den Ermordungen von Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr. vorlegen.
Abschnitt 3: Allgemeine Bestimmungen
(a) Dieser Erlass beeinträchtigt nicht:
(i) die gesetzlich gewährte Autorität einer Behörde oder ihres Leiters; oder
(ii) die Aufgaben des Direktors des Amtes für Management und Haushalt in Bezug auf Budget-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.
(b) Dieser Erlass wird in Übereinstimmung mit geltendem Recht und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel umgesetzt.
(c) Dieser Erlass begründet keine Rechte oder Ansprüche, die von irgendeiner Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Behörden, Angestellten oder anderen Personen rechtlich durchgesetzt werden können.
WEISSES HAUS,
23. Januar 2025.
Donald J. Trump
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Recherchequellen: The White House, eigenen Recherchen grenzwissenschaft-aktuell.de
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