US-Senat formuliert umfangreiche Vorgaben für neue UFO-Untersuchungsbehörde
Washington (USA) – In seinem Entwurf für das Haushaltsgesetz der US-Geheimdienste hat der US-Senat umfangreiche Vorgaben für die neue UFO-Untersuchungsbehörde formuliert. Grenzwissenschaft-Aktuell.de (GreWi) berichtet exklusiv über die neue Definition von UFOs/UAP, in die nun auch und ganz gezielt unidentifizierte Objekte unter Wasser berücksichtig werden; den neuen Namen der Behörde, deren Aufgaben und Pflichten, die angestrebte Öffentlichkeitsarbeit und eine Aufgabe wahrhaft historischen Ausmaßes: Die Revision aller historischen UFO-Akten der US-Geheimdienste auf die Möglichkeit einer unklassifizierten Veröffentlichung.
In dem von dem „U.S. Senate Select Committee on Intelligence“ vorsitzenden demokratischen Senator des US-Bundesstaates Virginia Mark Warner am 12. Juli 2022 vorgelegten Gesetzentwurf des US-Senats zum „Intelligence Authorization Act“ (IAA) für 2023 heißt es unter „Sec. 703“ zu den „Modifikationen der Anforderungen an die für unidentifizierte Phänomenen im Luft- und Unterwasserraum zuständige Behörde“ (Modification of Requirement for Office to Adress Unidentified Aerospace-Undersea Phenomena) unter anderem:
…dass die Behörde nicht später als 120 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes durch das Verteidigungsministerium in Absprache mit dem Direktor der nationalen Geheimdienste und dem Büro des Verteidigungsministers die bisherigen Aufgaben der „Unidentified Aerial Task Force“ (UAPTF) fortführen soll, deren Arbeit mit diesem Datum beendet werden wird.
Diese Behörde bzw. Untersuchungsbüro soll dann als „Unidentified Aerospace-Undersea Phenomena Joint Program Office“ (UAUPJPO) bezeichnet werden. Tatsächlich wird damit also die Bandbreite der zu untersuchenden Phänomene vom Luftraum auch in den Unterwasserbereich ausgeweitet und der schon zuvor eingeführte Begriff von „Transmedium-Objekten“ aufgegriffen. Das Gesetz definiert diesen Begriff als „Objekte, die sich sowohl in der Luft wie auch im und Unterwasser als auch in der Atmosphäre und im Weltraum fortbewegen und zwischen diesen Medien wechseln können“ und einer „bislang unbekannten Technologie“ zugeschrieben werden.
– Anmerkung GreWi: Dieser Schritt erscheint eigentlich nur dadurch sinnvoll, dass den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse in den bekannten geheimen Anhörungen und Briefings ausreichend Belege und triftige Beweise dafür vorgelegt wurden, dass UFOs bzw. UAP nicht nur in der Luft, sondern auch unter Wasser beobachtet und detektiert wurden und diese Phänomene ein potenzielles Risiko für die Sicherheit (nicht nur) der USA darstellen.
Hintergrund
Unidentifizierte Objekte werden und wurden nicht nur in der Luft- sondern immer auch im und unter Wasser gesichtet und teilweise auch schon detektiert. Solche „USOs“ (unidentifizied submarine objects) sind ein bislang nur kaum bekannter, aber dennoch stetiger Teil des UFO-/UAP-Phänomens (…GreWi berichtete). Viele dieser USOs wurde auch dabei beobachtet, wie sie von einem ins andere Medium (meist vom Wasser in die Luft und umgekehrt) zu wechseln schienen, ohne dass sich dabei ihre Eigenschaften, – wie man das eigentlich erwarten würde, –veränderten. Da es offenbar belastbare Berichte darüber gibt, dass diese Objekte nicht nur zwischen Wasser und Luft, also der Erdatmosphäre sondern auch darüber hhinaus inden Weltraum (und umgekehrt) wechseln können, ist nicht zuletzt im aktuellen Gesetzentwurf auch von „Trans-Medium Objekten“ die Rede. Der jüngste bekannt gewordene Vorfall bezieht sich auf Beobachtungen und Filmaufnahmen der US-Navy, deren Authentizität mittlerweile vom US-Pentagon selbst sogar bestätigt wurden. Das Video zeigt Aufnahmen der Besatzung der „USS Omaha“, die zunächst ein kugelförmiges Flugobjekt zeigen, dass ins Wasser eintaucht (…GreWi berichtete).Auch der mittlerweile weltbekannte UFO-Vorfall rund um die USS Nimitz im November 2014 aus der die berühmte, ebenfalls vom Pentagon als authentisch und unidentifiziert bestätigte Tic-Tac-UFO-Filmsequenez hervorgeht, begann unter anderem mit der Beobachtung eines Objekts unter Wasser.
…dass der zukünftige Direktor des UAUPJPO und dessen Stellvertreter direkt vom Direktor der US-Geheimdienste (Director of National Intelligence, DNI) ernannt werden und dem Verteidigungsminister selbst meldeverpflichtet sind.
Zu den im Gesetz festgelegten Aufgaben der UAUPJPO gehören demnach unter anderem…
…die Entwicklung von Abläufen, um die Sammlung, Berichterstattung und Analyse von Vorfällen zu synchronisieren und zu standardisieren (1) und dafür zu sorgen, dass entsprechende Berichte aus allen Teilen des Verteidigungsministeriums und der Geheimdienste an einem gemeinsamen Ort zusammenfließen (2).
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…die Bewertung möglicher Verbindungen zwischen unidentifizierten Phänomenen im Luft- und Unterwasserraum (unidentified aerospace-undersea phenomena, UA(U)P) und zu ausländischen oder gar feindlichen Regierungen oder regierungsunabhängigen Akteuren (4).
…die Bewertung der Bedrohungslage, die durch solche Vorfälle (möglicherweise) für die USA ausgehen (5).
…die Koordination mit anderen Ministerien und US-Behörden (6), darunter der Luftaufsichtsbehörde (FAA, Federal Aviation Administration), der NASA, dem Heimatschutzministerium (Homeland Security), der Wetter- und Ozeanografiebehörde der Vereinigten Staaten (NOAA, National Oceanic and Atmospheric Administration), der National Science Foundation (NSF) und dem Energieministerium (Department of Energy).
…die Koordination mit Verbündeten und Partnern der USA, wenn dies zu einem besseren Verständnis der Natur und der Ausdehnung von UA(U)P beiträgt (7).
– Anm. GreWi: Die Frage, ob auch Deutschland an diesen Untersuchungen beteiligt ist, wurde von Sprechern von Bundesregierung und Bundeswehr stets verneint; …GreWi berichtete)
…die Erstellung von Berichten an den Kongress sowohl in klassifizierter (also geheimer) wie auch in unklassifizierter (also öffentlicher) Form (8).
Ein weiterer Abschnitt der Gesetzesvorlage widmet sich dann der Art und Weise, wie entsprechende Vorfälle zukünftig untersucht werden sollen. Hierzu solle das Verteidigungsministerium in Absprache mit den DNI eine oder mehre Organisationen und Personal innerhalb des Verteidigungsministeriums und der Geheimdienste benennen, die über „die für diese Aufgabe angemessene Expertisen, Autoritäten, Daten, Systeme, Plattformen, Anwendungen, Ausrüstungen und Ressourcen für eine möglichst schnelle Untersuchung und Vor-Ort-Untersuchungen verfügen“.
Zu den Untersuchungen soll die Behörde bzw. das Untersuchungsbüro laut dem Gesetzestext die Verantwortung für die „wissenschaftliche, technologische und operative Analyse von Daten (erhalten), die während der Vor-Ort-Unterschungen anhand von Daten und anderen Quellen ermittelt werden können“. Hierzu benennt der Text auch die „Untersuchung von Materialien, medizinische Studien und die Entwicklung theoretischer Modelle, um so die unidentifizierten Phänomene im Luft- und Unterwasserraum besser verstehen und erklären zu können.“
Weiter heißt es, dass die so ermittelten Daten allen dafür berechtigen Elementen innerhalb der Geheimdienstgemeinschaft und des Verteidigungsministeriums unmittelbar über das Büro zur Verfügung stehen sollen. Im Gegenzug sollen Mitglieder dieser Institutionen dazu angehalten werden, jegliche UAP-Vorfälle dem Büro zu melden, darunter besonders auch „schädliche physiologische Effekte, die von UAP ausgehen“.
Der Leiter des Untersuchungsbüros muss zudem einen Plan ausarbeiten und dessen Umsetzung überwachen, wie die gemeldeten Ereignisse am besten untersucht, die Daten und Ergebnisse gesammelt und ausgewertet werden können, um so „möglichst viel Wissen über die technischen und operativen Eigenschaften, die Ursprünge und Absichten von unidentified aerospace-undersea phenomena zu erlangen“, um daraus dann auch weitere Methoden zur Detektion, Identifikation und wissenschaftlichen Charakterisierung entsprechender Phänomene ableiten zu können.
Weiter gibt das Gesetz vor, dass spätestens 90 Tage nach Inkrafttreten des IAA für 2023 und danach in Abständen von 90 Tagen der Direktor des Untersuchungsbüros den Kongress und die dort zuständigen Komitees über Stand und Fortschritt der Arbeit des Untersuchungsbüros in Kenntnis setzten muss.
Diese Arbeit soll einen von der Behörde zuvor erstellten „Wissenschaftsplan“ folgen, der sich Fragen nach den möglichen „Antrieben, der aerodynamischen Kontrolle, Signaturen und Strukturen, der Materialen, Sensorik, Gegenmaßnahmen, Bewaffnung, Elektronik und Energiegewinnung“ annimmt und so „die Grundlage für mögliche zukünftige Investitionen für Reproduktion oder einem besseren Verständnis derartig fortschrittlicher Eigenschaften und Fähigkeiten“ zu schaffen.
– Anm. GreWi: Auch dieser Abschnitt ist besonders interessant, – deutet er doch auf bereits existierende konkrete Schlussfolgerungen anhand der bisherigen Beobachtungen und Untersuchungen von UFO-Ereignissen durch die Untersuchungsgruppen des Pentagons hin. Wie sonst kämen die von diesen Einrichtungen zuvor bereits gebrieften Kongresskommissionen dazu, ganz konkret technologische Eigenschaften von UAP zu benennen, deren weitere Untersuchung zu fordern und auch davon auszugehen, dass diese technologisch und zum Nutzen der USA bzw. deren Streitkräfte reproduziert werden könnte…?
Innerhalb von 180 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes soll innerhalb des Untersuchungsbüros eine „Kerngruppe“ von Personen mit ausreichendem Geheimniszugang gebildet werden. Diese Gruppe soll aus Mitgliedern folgender Organisationen und Behörden bestehen.
(1) The Central Intelligence Agency (der US-Auslandsgeheimdienst CIA)
(2) The National Security Agency (der größte US-Auslandsgeheimdienst NSA)
(3) The Department of Energy (US-Energieministerium)
(4) The National Reconnaissance Office (der US-Militärnachrichtendienst NRO)
(5) The Air Force (US-Luftwaffe)
(6) The Space Force (US-Weltraum-Streitkräfte)
(7) The Defense Intelligence Agency (der US-Militärgeheimdienst DIA)
(8) The National Geospatial-Intelligence Agency (der US-Militär- und geografische Geheimdienst NGA)
– Anm. GreWi: Auch anhand dieser Liste und der Zuständigkeiten der genannten Einrichtungen lässt sich ein interessantes Bild der Bandbreite jener Szenarien ableiten, die die Verantwortlichen selbst mit UAP/UFOs in Verbindung bringen.
Spätestens 180 Tage nach Inkrafttreten des Gesetztes (IAA’23) und dann in Folge, hat das Untersuchungsbüro dem Kongress Viertel-, Halbjahres- und Jahresberichte vorzulegen, aus denen sich folgende Informationen zu ergeben haben:
– Eine Auflistung aller mit UA(U)P in Verbindung stehenden Ereignisse des seit dem letzten Bericht vergangene Zeitraums und jener, die in vorigen berichten, noch nicht aufgeführt wurden, über die mittlerweile aber Informationen und Daten vorliegen.
– Eine Analyse dieser Daten anhand von raumwissenschaftlicher Aufklärung, Signal- und Signaturverarbeitung, menschlicher Beobachtungen und Auswertungen, Messungen.
– Eine Zusammenstellung aller UA(U)P-Vorkommnisse im Luftraum über Sperrgebieten des US-Militärs.
– Eine Analyse jener Vorfälle, die aufgeklärt werden konnten.
– Eine Analyse der potenziellen Bedrohung durch unidentifizierte Vorfälle.
– Eine Bewertung der UAP-Aktivitäten im Hinblick auf mögliche Handlungen ausländischer bzw. feindlicher Regierungen.
– Eine Ausarbeitung und Identifikation jeglicher Vorfälle und Muster, die die Entwicklung einer potenziellen Bedrohung durch eine ausländische Regierung nahelegen.
– Eine aktuelle Unterrichtung über die Koordination dieser Untersuchungen mit Verbündeten und Partnerstaaten, um so UAP besser verfolgen und verstehen zu können.
– Eine aktuelle Unterrichtung über die Anstrengungen, unidentifizierte Phänomene im Luftraum und Unterwasser zu erbeuten und Erkenntnisse daraus selbst zu nutzen.
-Eine Bewertung möglicher mit UAP in Verbindung stehender gesundheitlicher Auswirkungen auf Zeugen.
– Die Nennung der Anzahl von Vorfällen und Sichtungen von UAP, die sich im Umfeld oder unmittelbar über militärischen, strategischen und nuklearen US-Einrichtungen ereignet haben, darunter auch nuklear betriebenen Schiffe und U-Boote.
– Eine in Absprache mit dem US-Administrator für Atomsicherheit erstellte Liste jener Berichte über das Eindringen von UAP in entsprechende Anlagen; Transportwege und Waffenlager. (…)
Zu diesen Jahres- und Halbjahresberichten heißt es abschließend, dass diese in unklassifizierter Form (also öffentlich) vorzulegen seien, dass diese aber über klassifizierte (also geheime) Anhänge verfügen dürfen.
– Anm. GreWi: Was das vermutlich schlussendlich bedeutet, davon konnte sich die Öffentlichkeit bereits im Ende Juni 2021 ein Bild machen, als der erste Bericht der „UAP Task Force“ vorgelegt wurde (…GreWi berichtete 1, 2, 3), oder als im vergangenen Mai Vertreter dieser UAPTF dem US-Kongress Rede und Antwort stehen mussten (…GreWi berichtete 1, 2). In beiden Fällen ergingen aus den öffentlichen Teilen nur bedingt direkte neue und belastbare Informationen, während die eigentlich spannenden Informationen stets in die klassifizierten Teile verschoben und somit weiterhin geheim gehalten wurden.
Wie schon zuvor das Repräsentantenhaus, so spricht sich auch der Senat im Gesetzentwurf dafür aus, ein „sicheres Meldesystem für UFO-/UAP-Sichtungen für Regierungs- und Geheimdienstmitarbeiter“ einzurichten, innerhalb dessen diese ihre Sichtungen melden können, ohne befürchten zu müssen, gegen geltende Geheimhaltungspflichten und andere Gesetze zu verstoßen (…GreWi berichtete). Auch dieses System soll aber nicht nur dem Schutz von Mitarbeitern und „UFO-Whistelblower“ dienen, sondern auch sicher stellen, dass es nicht zu Informations-Leaks kommt, wenn Mitarbeiter entsprechende Informationen, Daten und Materialien (Dokumente, Foto- und Filmaufnahmen) halb-legal oder illegal veröffentlichen.
Zugleich ergeht aus dem Gesetzestext aber auch, dass innerhalb eines Jahres der Generalrevisionär der US-Regierung (Comptroller General of the United State) sämtliche UFO-bezogenen Aufzeichnungen und Dokumente gemäß der Möglichkeit einer Veröffentlichung auf der Grundlage des US-Informationsfreiheitsgesetzes (Freedom of Information Act, FOIA) überprüfen soll und das „rückwärtig bis zum Januar 1947“(!).
– Anm. GreWi: Dass genau dieses Jahr als chronologischer Beginn der Suche nach historischen UFO-Akten angegeben wird, dürfte kein Zufall sein. Zuminidest wird damit sicher gestellt, dass sowohl die Sichtung des Piloten Kenneth Arnold und das Absturzereignis von Roswell abgedeckt sind…
Gezielt soll diese umfassende Revision sich mit einer Auflistung der „vollständigen historischen Aufzeichnungen der Beteiligung der US-Geheimdienste an Untersuchungen von UAP“ beschäftigen. Darunter auch mit allen „erfolgreichen und erfolglosen Bemühungen, UAP zu detektieren und zu identifizieren. Auch „Bemühungen der US-Geheimdienste, die öffentliche Meinung über UAP und damit einhergehende Informationen und Aktivitäten zu verwirren und zu manipulieren“ (Anm. GreWi: Das steht wirklich so im Gesetzestext! Siehe folgender Link zum Originaldokument) sollen von dieser Revision nicht ausgeschlossen werden. Hierzu soll auch der Hauptarchivar des US-Nationalarchivs in die Pflicht genommen werden.
– Die Gesetzestextvorlage des US-Senats vom 12. Juli 2022 im Original finden Sie HIER. Die entsprechenden Ausführungen ab Seite 87
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Recherchequelle: Congress.gov
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