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US-Space-Force hält sämtliche Dokumente über “Fast- und Slowwalkers” weiterhin geheim

Das Emblem der US Space Force.Copyright: SpaceForce.mil
Das Emblem der US Space Force.
Copyright: SpaceForce.mil

Washington (USA) – Ein weiterer Rückschlag gegen Bemühungen um eine Enthüllung und Veröffentlichung noch geheimer US-amerikanischer UFO-Akten: Die US Space Force hat sämtliche Dokumente über sogenannte „Fastwalkers“ und „Slowwalkers“ von einer Veröffentlichung im Rahmen des derzeit von US-Politikern und Journalisten angestrebten „Disclosure“-Prozesses ausgeschlossen.

Wie der US-Informationsfreiheitsaktivist John Greenewald auf seiner umfangreichen Webseite „TheBlackVault.com“ berichtet, hat die „US Space Force“ in einem Schreiben auf seine Anträge und Eingaben unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetzt (Freedom of Information Act, FOIA) reagiert, in denen Greenewald in den Akten des US-Weltraumkommandos nach Informationen über „Fastwalkers“ und „Slowwalkers“ suchte.

Hintergrund
Als „Fastwalker“ (Schnellläufer) bezeichnet das „North American Aerospace Defense Command“ (NORAD) unidentifizierte Objekte, die mit großer Geschwindigkeit aus dem Weltraum kommend in die Atmosphäre eintreten oder diese in entgegengesetzte Richtung verlassen und die manchmal vom Satellitensystem des „Defense Support Program“ (DSP) erfasst werden. Langsamere anomale Objekte werden entsprechend als „Slowwalker“ bezeichnet. Bei „Fast- und Slowwalkern“ handelt es sich also um UFOs bzw. UAP, mit einem eindeutigen Bezug zur Domäne außerhalb der Erdatmosphäre.

„In meiner Anfrage hatte ich im Juli 2023 um alle aktuellen oder früheren Verfahren und Handbücher gebeten, die auf diese Begriffe verweisen“, erläutert Greenwald. „Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Bestrebungen um eine größere Offenheit und Transparenz anderer Regierungsabteilungen weckt die nun eingegangene Ablehnung natürlich Fragen über die Gründe für die Geheimhaltung rund um diese Phänomene.“ (…) „Die Anfrage zielte auch darauf ab, Einblick in die Verfahren und Handbücher im Zusammenhang mit ‚Fastwalkern‘ und ‚Slowwalkern‘ zu erhalten, aber alles und jedes, was damit zusammenhängt, wurde als zu sensibel und geheim eingestuft, um es auch nur teilweise zu veröffentlichen.“

Zwar habe man sich zunächst um eine Freigabe der Akten bemüht, doch habe sich gezeigt, dass Vorgaben zum Schutz der nationalen Sicherheit auf die Dokumente zutreffen, die es der Space Force erlauben, besagte Dokumente weiterhin zurückzuhalten. Die genannte Ausnahme von der angestrebten Veröffentlichung (Exemption 1 of the FOIA) schützt Informationen, die „gemäß den durch eine Exekutivverordnung festgelegten Kriterien zur Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung oder Außenpolitik“ eingestuft sind. Die Veröffentlichung derartiger Informationen könnte die nationale Sicherheit potenziell bedrohen, so die Regelung.

Tatsächlich sei es nicht das erste Mal, dass das US-Militär die Veröffentlichung vion Informationen über Fast- und Slowwalkers verweigert habe, erläutert Greenewald weiter: „Bereits im November 2013 beantragte The Black Vault beim U.S. Northern Command (NORTHCOM) eine nahezu identische Anfrage nach Vorschriften in Bezug auf ‚Fastwalker‘ und ‚Slowwalker‘ und wie NORTHCOM mit den Daten umgeht. Ihre Reaktion war nahezu identisch mit jener der Space Force, obwohl das schon mehr als 10 Jahre her ist. Die beiden antwortenden Dokumente bei NORTHCOM wurden ‚ordnungsgemäß klassifiziert‘.

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Für den Forscher und Informationsfreiheitsaktivisten Greenewald ist die Ablehnung dieses Antrags gerade angesichts der jüngsten Offenheit anderer Regierungsstellen gegenüber UAP (UFOs) bemerkenswert: „Im Gegensatz zur US-Marine und anderen Behörden, die sich relativ offen über die Realität dieser UAP-Begegnungen äußerten, fällt die Weigerung der Space Force auf, Informationen über ‚Fastwalker‘ und ‚Slowwalker‘ weiterzugeben. Ihr Vertrauen auf die spezifische FOIA-Ausnahmeregelung, mit der sie 100 % der Antwortdokumentation zurückgehalten haben, unterstreicht die äußerst sensible Natur der Informationen. Gemäß Abschnitt 1.1(a) der Executive Order 13526 gelten die Informationen über ‚Fastwalker‘ und ‚Slowwalker‘ in diesem Fall als kritisch für die Landesverteidigung oder Außenpolitik und unterliegen daher der Kontrolle der US-Regierung. Die Ablehnung des FOIA-Antrags bezüglich ‚Fastwalker‘ und ‚Slowwalker‘ durch die Space Force fügt dem anhaltenden Rätsel um Luftphänomene und das Verständnis der Regierung darüber eine weitere Ebene hinzu.

Greenewald ausführlichen Bericht mit Abbildungen der Antwortschreiben von NORTHCOM und Space Force finden Sie HIER

– Frühere US-Dokumente, aus denen die Verwendung der Begriffe „Fast- und Slowwalkers“ im beschriebenen Kontext hervorgehen, finden Sie HIER

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Christopher Mellon: UFO-Disclosure und Nationale Sicherheit – Sollte die US-Regierung offenlegen, was sie über UFOs weiß? 23. November 2023

Recherchequelle: TheBlackVault.com

© grenzwissenschaft-aktuell.de

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Andreas Müller
Fachjournalist Anomalistik | Autor | Publizist
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